Los geht’s – kontaktieren Sie uns!

Wir helfen bei der Vermittlung für
Schulbegleitung und Schulassistenz

Unterstützung fürs Leben

Unsere Schulbegleitungen sind mehr als Helfer – sie unterstützen Ihr Kind individuell mit Herz und Fachwissen, um den Schulalltag optimal zu gestalten.

Regionaler Fokus auf Niedersachsen

Unser individueller Auswahlprozess fokussiert sich auf die Landkreise Diepholz, Osterholz, Verden, Rotenburg und Cuxhaven.

Schnell,persönlich, ohne Umwege

Wir begleiten Sie schnell und transparent bis zur Integration der Schulbegleitung und bieten meist innerhalb von zwei Wochen einen Kennenlerntermin an.

Wir suchen Verstärkung für unser Team!

Qualifizierte Schulbegleitungen und motivierte Quereinsteiger gesucht. Interesse? Dann melden Sie sich bei Stefan Licht – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Benefits

Alles, was für uns spricht

Schnell

Wir sorgen für eine rasche Bearbeitung Ihrer Anfrage und informieren Sie zeitnah über den aktuellen Status.

Flexibel

Wir arbeiten mit und für Menschen –
bei uns gibt es deswegen keine Lösungen
von der Stange.

Qualifiziert

Unsere Schulbegleitungen bringen umfassende Expertise und Begeisterung für die Arbeit mit Kindern mit.

Erfahren

Die LUV Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist seit vielen Jahren in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen tätig.

Konstanz

Durch unser festes Personal bieten wir eine hohe Kontinuität und vermeiden häufige Wechsel während der laufenden Schulbegleitung.

Persönlich

Bei uns arbeiten echte Menschen, die sich kompetent und mit einem Ohr um Ihre Betreuung kümmern.

Fair

Unsere Zusammenarbeit sowohl mit Ihnen als auch den Schulbegleitungen basiert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Vertrauen.

Zuverlässig

Wenn es mal nicht ganz rund läuft, stehen wir bereit, um gemeinsam schnell eine Lösung zu finden.

Vor Ort

Dank kurzer Wege können wir eine
persönliche Betreuung und schnelle Reaktionszeiten bieten.

TOP-Arbeitgeber

Überdurchschnittliche Bezahlung, auch in den Schulferien – wir wertschätzen die Arbeit unserer Schulbegleitungen.

Service

So funktioniert unser Service


Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Betreuung
ist der Weg bei uns kurz, effizient und persönlich.

1. Kontakt –>

Rufen Sie uns an oder schreibe Sie eine E-Mail. Wir planen zeitnah ein Beratungsgespräch, um Ihre Anliegen zu besprechen.



2.  Beratungsgespräch –>

Informieren Sie uns umfassend über Ihre Situation. Dazu gehören Details zu den Bedürfnissen Ihres Kindes, der ärztlichen Diagnose und der bewilligte Umfang der Unterstützung. Gerne beantworten wir auch all Ihre Fragen.

3.  Auswahl –>

Wir werden sofort aktiv und kümmern uns um eine passende Schulbegleitung, die den spezifischen Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht. In der Regel nimmt dieser Prozess zwei Wochen in Anspruch.


4.  Kennenlernen –>

Gemeinsam mit Ihnen, den Eltern, Ihrem Kind, der potenziellen Schulbegleitung und Ihrem Ansprechpartner aus unserem Team planen wir ein erstes Treffen. Das Kennenlernen findet bei Ihnen zu Hause statt, in der vertrauten Umgebung Ihres Kindes.

5.  Match –>

Die Chemie stimmt? Dann leiten wir den nächsten Schritt in die Wege. Das Treffen hat Sie oder uns nicht überzeugt? Dann suchen wir nach einem weiteren Kandidaten.


6.  Startklar

Die vorgeschlagene Schulbegleitung entspricht Ihren Vorstellungen, die Chemie stimmt und alle Details sind geklärt? Dann regeln wir die vertraglichen Angelegenheiten und bereiten alles für den zeitnahen offiziellen Start vor. 

Haben Sie noch Fragen?

FAQ

Fragen und Antworten

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im schulischen Alltag. Die Hauptaufgabe einer Schulbegleitung ist es, dem Schüler dabei zu helfen, am Unterricht teilzunehmen und den Schulalltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Dies kann je nach Bedarf verschiedene Tätigkeiten umfassen, zum Beispiel:

Die Schulbegleitung arbeitet eng mit Lehrkräften, Eltern und anderen Fachkräften zusammen, um die bestmögliche Förderung und Unterstützung sicherzustellen. 


Schulbegleiter werden auch Schulassistenten, Integrationshelfer oder Inklusionsassistenten genannt. Dahinter verbirgt sich ein und dieselbe Tätigkeit. 

Die Ausbildung und Qualifikation von Schulbegleitungen können sehr unterschiedlich sein, da es in Deutschland keine einheitliche, vorgeschriebene Ausbildung für diese Tätigkeit gibt. Oft hängen die Anforderungen an Schulbegleitungen vom Träger, der jeweiligen Schule und den spezifischen Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen ab, die unterstützt werden. Generell lässt sich sagen, dass die Tätigkeit sich gut für Quereinsteiger eignet.

Qualifikationen und Ausbildungen, die Schulbegleitungen mitbringen können:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schulbegleitungen aus verschiedenen beruflichen Hintergründen kommen können, aber stets eine hohe Bereitschaft und Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen vorweisen sollten. Eine Kombination aus fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung ist ideal, um den Anforderungen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht zu werden.

Manchmal sind es die Eltern selbst, manchmal kommt der Hinweis vom Erziehungspersonal des Kindergartens, von den Lehrkräften oder vom Kinderarzt: Ein Kind oder Jugendlicher benötigt für eine bestimmte Zeit oder langfristig eine Schulbegleitung, um den Schulalltag zu meistern. Für die Eltern heißt das nun, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

1. Bedarfsermittlung und Diagnose

2. Antragstellung beim zuständigen Kostenträger

4. Auswahl und Einsatz der Schulbegleitung:

Apropos

Eltern haben mit der Wahl des Trägers einen Einfluss auf die Auswahl der Schulbegleitung. So können sie sicherstellen, dass die ausgewählte Person gut mit ihrem Kind harmoniert und über die nötigen Qualifikationen verfügt. Eltern sollten sich vorab auch eingehend über den Träger als Arbeitgeber informieren. Denn zufriedene Mitarbeiter sind oft motivierter, engagierter und langfristig erfolgreicher in ihrer Arbeit. Ein Träger, der seine Schulbegleitungen fair behandelt, ihnen einen angemessenen Lohn und eine gute Betreuung bietet, kann sicherstellen, dass die Schulbegleitung einem Kind bestmögliche Unterstützung bietet.

Für die Bewilligung einer Schulbegleitung ist eine Diagnose erforderlich, die einen besonderen Förderbedarf des Kindes oder Jugendlichen im schulischen Kontext bestätigt. Diese Diagnose muss von einem Facharzt oder einem Kinderpsychologen gestellt werden und sollte den spezifischen Unterstützungsbedarf klar darlegen. Hier sind einige der häufigsten Diagnosen, die zu einer Bewilligung einer Schulbegleitung führen können:

Körperliche Beeinträchtigungen

Sinnesbehinderungen

Geistige und kognitive Beeinträchtigungen

Psychische und emotionale Störungen

Verhaltensstörungen

Chronische Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes oder Asthma, die regelmäßige medizinische Überwachung oder spezielle Unterstützung im Schulalltag erfordern, können ebenfalls den Bedarf an einer Schulbegleitung begründen.

Das Jugendamt als Kostenträger entscheidet über die Bewilligung einer Schulbegleitung und den Umfang der Stunden. Es prüft den Antrag auf Grundlage der eingereichten Diagnosen, Gutachten und pädagogischen Stellungnahmen. 

Der Alltag mit einer Schulbegleitung ist darauf ausgerichtet, das Kind oder den Jugendlichen bestmöglich im schulischen Umfeld zu unterstützen und ihm eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen. Der Schultag beginnt oft damit, dass die Schulbegleitung das Kind oder den Jugendlichen an der Schule begrüßt und gemeinsam mit ihm in den Unterricht startet. Es ist auch möglich, dass die Schulbegleitung das Kind von zu Hause abholt und nach der Schule zurückbringt. Das ist aber Teil einer persönlichen Absprache zwischen Eltern und Schulbegleitung und gehört nicht zu den Aufgaben und Leistungen Letzterer.

Die Schulbegleitung arbeitet eng mit den Lehrkräften zusammen, um individuell angepasste Förderziele zu verfolgen und die Fortschritte des Kindes zu dokumentieren. Auch ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern gehört zum Alltag, um über den Verlauf der Unterstützung und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu informieren.

Es kann vorkommen, dass sich Kind oder Jugendlicher und Schulbegleitung nicht auf Anhieb gut verstehen. Hier ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen, um herauszufinden, woran es liegt. Manchmal sind es Missverständnisse oder Unsicherheiten, die durch ein offenes Gespräch ausgeräumt werden können. Kleine Anpassungen im Umgang oder der Arbeitsweise bewirken dann bereits eine Verbesserung. 

Sollte trotz aller Bemühungen keine Verbesserung eintreten und die Beziehung zwischen Kind oder Jugendlichem und Schulbegleitung weiterhin problematisch bleiben, kann ein Wechsel erforderlich werden.

Wenn es sich um einen kurzfristigen Ausfall handelt, ist es oft möglich, dass das Kind oder der Jugendliche den Schulalltag alleine meistert. Sollte die Schulbegleitung länger krank sein, so kann die LUV Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hierfür auf Vertretungskräfte zurückgreifen.

Sollte der Schulbegleiter aus irgendwelchen Gründen seinen Dienst nicht fortsetzen können, muss der Träger so schnell wie möglich eine Ersatzperson finden, die nahtlos in den bestehenden Prozess integriert wird. 

Eine Schulbegleitung wird in der Regel nicht mehr benötigt, wenn die besonderen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen sich ändern, sich die Unterstützung nicht mehr als notwendig erweist oder das nicht mehr schulpflichtige Alter erreicht wurde. Das Jugendamt überprüft dabei regelmäßig, ob die Schulbegleitung weiterhin erforderlich ist. 

Luv Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe GmbH

Dr.-Ruckert-Straße 2
28865 Lilienthal
Ansprechpartner

Stefan Licht
Mail: licht@Luvkinderjugendundfamilienhilfe.de
Tel.: 015115921967
Information über Ausbildung

Die Schulbegleitung

Haben Sie weitere Fragen?

Das Gehalt einer Schulbegleitung variiert je nach Region, Träger und Art der Anstellung. In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt für Schulbegleitungen in der Regel zwischen 1.800 und 2.800 Euro brutto pro Monat bei einer Vollzeitanstellung (35 Stunden).

Auch die Berufserfahrung, Qualifikation und zusätzlich erworbene Fähigkeiten, wie spezielle Schulungen oder Fortbildungen im Bereich der Inklusion, können das Gehalt positiv beeinflussen. Erfahrene Schulbegleitungen oder solche mit Zusatzqualifikationen werden in manchen Fällen besser vergütet.

Die Ausbildung und Qualifikation von Schulbegleitungen können sehr unterschiedlich sein, da es in Deutschland keine einheitliche, vorgeschriebene Ausbildung für diese Tätigkeit gibt. Oft hängen die Anforderungen an Schulbegleitungen vom Träger, der jeweiligen Schule und den spezifischen Bedürfnissen der Kinder oder Jugendlichen ab, die unterstützt werden. Generell lässt sich sagen, dass die Tätigkeit sich gut für Quereinsteiger eignet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schulbegleitungen aus verschiedenen beruflichen Hintergründen kommen können, aber stets eine hohe Bereitschaft und Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen vorweisen sollten. Eine Kombination aus fachlicher Qualifikation und praktischer Erfahrung ist ideal, um den Anforderungen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht zu werden.

Um Schulbegleitung zu werden, gibt es keinen festgelegten, standardisierten Ausbildungsweg, da die Anforderungen je nach Träger, Region und den spezifischen Bedürfnissen der Schüler variieren können. Obwohl es keine spezifische Ausbildung zur Schulbegleitung gibt, sind pädagogische oder soziale Berufe wie Erzieher, Sozialpädagoge oder Heilerziehungspfleger oft eine gute Grundlage. Auch Quereinsteiger sind in diesem Berufsfeld willkommen. Wer aus einem anderen Berufsfeld kommt, sollte überlegen, gezielte Fortbildungen oder Schulungen zu absolvieren, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen vorbereiten. 

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Schulbegleitung hat, setzt sich am besten mit einem Träger seiner Wahl in Verbindung. Die LUV Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist immer auf der Suche nach engagiertem Nachwuchs.